Verträge haben in Deutschland meist eine Kündigungsfrist. Ob du einen Job, deine Wohnung oder ein Abonnement kündigen willst, du musst dabei eine Frist einhalten. Für ein Arbeitsverhältnis regelt das Arbeitsrecht die Kündigungsfrist in Deutschland. Wir geben dir einen Überblick und erklären, an welche Fristen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber halten müssen.
Deutsche Kündigungsfrist im Arbeitsverhältnis
Die Kündigungsfrist bezeichnet den Zeitraum zwischen Kündigung und tatsächlichem Ende des Arbeitsverhältnisses. Die Kündigungsfrist in Deutschland ist im Arbeitsrecht streng gesetzlich vorgeschrieben. Eine fristlose Kündigung sowohl durch Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer ist nur in absoluten Ausnahmefällen und unter bestimmten Voraussetzungen möglich, etwa bei schwerem Fehlverhalten. Die Frist schützt also grundsätzlich beide Parteien im Arbeitsverhältnis.
Der Zeitraum ist im internationalen Vergleich sehr lang. Vor allem in den USA kann es durchaus passieren, dass eine Kündigung von jetzt auf gleich erfolgt. In Deutschland kann die Kündigungsfrist ansonsten nur durch einen sogenannten Aufhebungsvertrag abgekürzt werden. Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen diesem Vertrag beide zustimmen. Willst du deinen Job wechseln, musst du also deine Kündigungsfrist kennen, um deinen neuen Arbeitgeber über deinen frühestmöglichen Einstellungstermin informieren zu können.
DIe Kündigungsfrist in Deutschland ergibt ist aus dem Arbeitsvertrag, dem Tarifvertrag oder der gesetzlichen Kündigungsfrist, wenn keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Das Gesetz unterscheidet dabei bei den Fristen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
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Gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer
Wenn du in deinem Arbeitsvertrag keine Klausel zur Kündigungsfrist findest, oder wenn dein Vertrag auf das Arbeitsrecht verweist, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist. Damit hast du vier Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats Zeit für deine Kündigung. Vier Wochen sind in diesem Zusammenhang genau 28 Tage.
Bist du noch in der Probezeit zu Beginn deines Arbeitsverhältnisses, gilt die kürzere Kündigungsfrist von zwei Wochen. Diese Frist betrifft sowohl dich als auch deinen Arbeitgeber. Die gesetzliche Kündigungsfrist in Deutschland ist damit abhängig von der bisherigen Dauer deiner Anstellung:
- 0 bis 6 Monate (Probezeit): 2 Wochen Kündigungsfrist
- Ab 7 Monaten: 4 Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats
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Gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitgeber
Das deutsche Arbeitsrecht schützt vor allem den Arbeitnehmer bei der gesetzlichen Kündigungsfrist. Je länger du also schon angestellt bist, desto länger ist die Frist, die dein Arbeitgeber bei einer Kündigung einhalten muss. Unabhängig von deinem Alter spielt also die Dauer deines Arbeitsverhältnisses folgende Rolle:
- 0 bis 6 Monate (Probezeit): 2 Wochen Kündigungsfrist für Arbeitgeber
- 7 Monate bis 2 Jahre: 4 Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats Kündigungsfrist für Arbeitgeber
- 2 Jahre: 1 Monat zum Ende des Kalendermonats Kündigungsfrist für Arbeitgeber
- 5 Jahre: 2 Monate zum Ende des Kalendermonats Kündigungsfrist für Arbeitgeber
- 8 Jahre: 3 Monate zum Ende des Kalendermonats Kündigungsfrist für Arbeitgeber
- 10 Jahre: 4 Monate zum Ende des Kalendermonats Kündigungsfrist für Arbeitgeber
- 12 Jahre: 5 Monate zum Ende des Kalendermonats Kündigungsfrist für Arbeitgeber
- 15 Jahre: 6 Monate zum Ende des Kalendermonats Kündigungsfrist für Arbeitgeber
- 20 Jahre: 7 Monate zum Ende des Kalendermonats Kündigungsfrist für Arbeitgeber
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Kündigungsfrist in Deutschland im Arbeitsvertrag
Häufig ist in deinem Arbeitsvertrag die Kündigungsfrist in einer entsprechenden Klausel festgehalten. In den meisten Fällen verlängert sich dadurch die Frist. Dabei musst du beachten: Die Frist für dich als Arbeitnehmer darf nicht länger sein als die für den Arbeitgeber, das wäre ungesetzlich. Wird die Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag verkürzt, darf das nicht zum Nachteil des Arbeitnehmers sein.
Eine Ausnahme sind sogenannte Kleinunternehmen mit weniger als 20 Angestellten. Hier gibt es keinen Endtermin und du musst nicht zum 15. oder zum Monatsende kündigen, sondern einfach die Kündigungsfrist einhalten. Diese kann dann auch kürzer als vier Wochen ausfallen, ebenso wenn du nur als Aushilfe angestellt bist.
Dein Arbeitsvertrag in einem regulären Unternehmen kann dafür den Kündigungsendtermin festschreiben beziehungsweise einschränken und angeben, dass du nur zum Quartalsende statt zum Monatsende kündigen kannst.
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Kündigungsfrist im Tarifvertrag
Gibt es für deinen Job oder deine Anstellung einen Tarifvertrag, können darin Kündigungsfristen festgelegt sein. Ein Tarifvertrag kann in folgenden Fällen gelten:
- Du als Arbeitnehmer bist tarifgebunden oder dein Arbeitgeber ist tarifgebunden
- Ein Tarifvertrag wurde für allgemeinverbindlich erklärt
- Ein Tarifvertrag findet beim Arbeitgeber ständige Anwendung
- Die Anwendung eines Tarifvertrags ist im Arbeitsvertrag festgehalten
Ein Tarifvertrag kann die Kündigungsfrist ebenfalls verkürzen oder verlängern und die Dauer deiner Anstellung bei der Fristberechnung berücksichtigen. Sollten sich Arbeitsvertrag und Tarifvertrag aus einem Grund widersprechen, gilt die Kündigungsfrist, die für dich als Arbeitnehmer günstiger ist.
Kündigungsfrist in der Probezeit
In der Probezeit gelten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zwei Wochen Kündigungsfrist. Allerdings findet diese Sonderregelung nur Anwendung innerhalb der ersten sechs Monate deines Arbeitsverhältnisses. Ist in deinem Arbeitsvertrag eine längere Probezeit festgehalten, gilt für dich nach den ersten sechs Monaten die gesetzliche oder vertragliche Kündigungsfrist, die länger als zwei Wochen ist.
Fristlose Kündigung in Deutschland
Eine Kündigung ohne Kündigungsfrist gibt es in Deutschland eigentlich nicht, dafür aber die sogenannte “außerordentliche Kündigung”. Dein Arbeitgeber kann diese Kündigung nur nach einer Abmahnung aussprechen. Grundsätzlich ist eine außerordentliche Kündigung ohne Frist nur möglich, wenn es als unzumutbar anzusehen ist, dass der Arbeitnehmer weiterhin im Unternehmen verbleibt. Die außerordentliche Kündigung setzt schwerwiegende Gründe voraus und kann daher mit einem Gerichtsverfahren verbunden sein.
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